INHALT
Einführung
BFSG
BGG / Webseitenrichtlinie
Zuständige Behörden
FAQ
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Deutschland hat sich in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und ihre uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durchzusetzen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf verschiedene Ebenen der Gesellschaft. In die Verantwortung genommen werden dabei die Gesetzgebung, die Exekutive, die Forschung, verschiedene Normungsinstanzen und Medienorgane. In der Verantwortung stehen jedoch auch Unternehmen; sowohl Hersteller als auch Dienstleister. Und auch die einzelne Bürgerin, der einzelne Bürger, ist angehalten, Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren.
Deutschland hat sich zur Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur verpflichtet. Öffentliche Gebäude, einschließlich Gerichtsgebäuden, Straßen, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen, Notdienste und Arbeitsstätten sollen so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind. Ebenso hat sich Deutschland verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen bis zum Jahr 2025 komplett barrierefrei zu machen. Das betrifft nicht nur die bauliche Barrierefreiheit, sondern auch die technische (Produkte), die kommunikative (Sprache) und die digitale (Webseiten).
Deutschland hat sich zur Umsetzung der baulichen, technischen, kommunikativen, digitalen und sozialen Barrierefreiheit verpflichtet.
Die Gesetzgebung hat die Aufgabe, Rechtsvorschriften so zu gestalten, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewahrt bleiben und die Exekutive trägt die Verantwortung, alle Handlungen zu unterlassen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzen. Normungsinstanzen sind aufgefordert, Normen und Richtlinien für universelles Design von Produkten zu entwickeln und Medienorgane haben die Verantwortung, Menschen mit Behinderungen in einer Weise darzustellen, die ihren Rechten entspricht.
Stärkung der Inklusion: Die Schlüsselgesetze zur Förderung der Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 auf nationaler Ebene. Das Gesetz verankert die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der Gesetzgebung. Alle Produkte und Dienstleistungen dürfen nach dem 28. Juni 2025 nur noch barrierefrei in Verkehr gebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Produkt und jede Dienstleistung wirklich von allen, auch von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt genutzt werden können.
Die Richtlinie findet unter anderem Anwendung auf:
- Computer
- Betriebssysteme
- Telefone
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- E-Commerce
- Fahrausweisautomaten
- verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verkehr und Personenbeförderung
- Webseiten
Auch die Zugänglichkeit von Websites wird durch das BFSG geregelt. Der Fokus liegt hierbei auf den Bedürfnissen von Menschen mit Sprach-, Seh- und Hörbehinderungen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG / Webseitenrichtlinie
Das Behindertengleichstellungsgesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 (Webseitenrichtlinie) auf nationaler Ebene. Das BGG verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen (Bund, Land und Kommunen), ihre Angebote und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. So sollen zukünftig ausnahmslos alle öffentlichen Gebäude, Verkehrsmittel, Informations- und Kommunikationstechnologien barrierefrei gestaltet werden.
Auch Organisationen und Unternehmen werden in die Pflicht genommen. Sie sind dazu verpflichtet, bestimmte Barrierefreiheits-Standards einzuhalten, insbesondere die Europäischen Normen EN 301 549, die sich an den international anerkannten WCAG 2.0-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) orientieren. Das gilt zum Beispiel für den Betrieb von Webseiten.
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden zur Überwachung und Umsetzung sind:
- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- diverse Marktüberwachungsbehörden auf Länderebene, z.B. Gewerbeaufsichtsämter und Verbraucherschutzämter
- der/die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Barrierefreiheit und Recht
In welchem Gesetz ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in privaten Mehrparteienhäusern verankert?
Derzeit (2023) gibt es in Deutschland kein Gesetz, das explizit die Herstellung von Barrierefreiheit in privaten Mehrparteienhäusern regelt.
Was es jedoch gibt, ist eine Norm: Die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Teil 2: Wohnungen) enthält Empfehlungen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dazu gehören beispielsweise Schwellenfreiheit, ausreichend breite Türen, bedienbare Fenster und Schalter in einer für Rollstuhlfahrer erreichbaren Höhe. Auch das Bad und die Küche sollten der Norm nach so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen leicht nutzbar sind.
Ist eine Norm gesetzlich verpflichtend?
Nein. Normen sind freiwillige technische Regeln, die von Normungsgremien aufgestellt werden, um einheitliche Standards und Qualitätsrichtlinien in bestimmten Bereichen festzulegen. Sie dienen als Empfehlungen und Leitlinien für Industrie und Wirtschaft. Sie können jedoch in Gesetzen, Verordnungen oder Bauvorschriften als Referenz oder Grundlage aufgenommen werden. Das Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache.
In welchem Gesetz ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden verankert?
Öffentliche Einrichtungen sind lt. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, ihre Gebäude barrierefrei zu gestalten. Vom BGG werden staatlich verwaltete Gebäude wie Behörden, Schulen und Krankenhäuser erfasst. Ebenso erfasst werden gewerbliche Gebäude, die für die Allgemeinheit angeboten werden; zum Beispiel Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Ist ein Mehrparteienhaus ein öffentliches Gebäude?
Ein privates Mehrparteienhaus ist kein öffentliches Gebäude im Sinne des öffentlichen Rechts. Es ist ein Gebäude, das in Privatbesitz ist und in der Regel von den Eigentümern oder Mietern genutzt wird.
In welchen Bundesländern ist die Barrierefreiheit von Mehrparteienhäusern gesetzlich verankert?
Alle Bundesländer in Deutschland haben die Pflicht, Mehrparteienhäuser rollstuhlgerecht zu bauen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die fehlende Barrierefreiheit in Mehrparteienhäusern beschweren möchte?
Wenn Sie sich über fehlende Barrierefreiheit in einem Mehrparteienhaus beschweren möchten, ist die Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland der richtige Ansprechpartner.
Mit welcher Strafe ist die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit in Mehrparteienhäusern bedroht?
Im schlimmsten Fall, wenn ein Mehrparteienhaus die Vorgaben für Barrierefreiheit nicht erfüllt und die Bauaufsichtsbehörde einen Verstoß feststellt, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen die Aufforderung zur Nachbesserung und die Verhängung von Bußgeld.
In welchem Gesetz ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Smartphones verankert?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die auf dem Markt bereitgestellt werden. Laut § 3 des Gesetzes müssen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, was bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar sein müssen. Das Gesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
In welchem Gesetz ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Arztpraxen und Krankenhäusern explizit geregelt?
Die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Arztpraxen und Krankenhäusern ist in Deutschland im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Das SGB IX enthält Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die §§ 9 und 12 beinhalten Vorschriften zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen.
In welchem Gesetz ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten verankert?
Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG enthält Regelungen zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten der öffentlichen Hand, einschließlich von Webseiten. Konkret wird in § 12 BGG die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) behandelt. Das BFSG nimmt auch private Entwickler von Webseiten in die Pflicht. Diesem Gesetz nach dürfen ab 2025 keine Produkte oder Dienstleistungen mehr in den Verkehr gebracht werden, die nicht von jedem Menschen gleichberechtigt genutzt werden können.