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MS Pflegegrad

Pflegegrad bei Multipler Sklerose (MS)

Kein pauschaler Pflegegrad bei Multipler Sklerose

MS wird nicht umsonst als “Krankheit mit den 1000 Gesichtern” bezeichnet. Entsprechend unterschiedlich sind Symptomatik und Verlauf. Es lässt sich demnach nicht pauschal sagen, welcher Pflegegrad Betroffenen bei Multipler Sklerose zusteht. Entscheidend ist immer der individuelle Grad der Beeinträchtigung. Dieser wird in einem Gutachten festgestellt.

Multiple Sklerose - Ratgeber-MS.de

Pflegegrad beantragen mit MS

Die “Zuteilung eines Pflegegrads” bei MS zu beantragen ist einfacher als man denkt. Ansprechpartner hierfür ist die Pflegekasse (angesiedelt unter dem Dach Ihrer Krankenkasse - z. B. AOK, DAK, Barmer, TK). Den “Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung in den Pflegegrad” sollten Sie sicherheitshalber immer schriftlich stellen. Prinzipiell wäre es aber auch möglich, den Antrag telefonisch oder vor Ort in einer Geschäftsstelle zu stellen.

Das Gutachten

Nach dem erfolgreich gestellten Antrag wird sich die Pflegekasse mit einem Terminvorschlag für ein Gutachten bei Ihnen melden. Dieses Gutachten, welches bei Ihnen zuhause durchgeführt wird, bestimmt, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und wenn ja: in welchen Pflegegrad Sie eingeteilt werden. Das Gutachten fokussiert die  Beeinträchtigung der Eigenständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung (mitunter der ausschlaggebendste Punkt)
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Je mehr Beeinträchtigungen Sie laut des Fragebogens haben, desto mehr Punkte erhalten Sie. Anhand dieser Punktzahl wird der Pflegegrad ermittelt.

Pflegegrad  Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Punkte
1 Gering 12,5 bis unter 27
2 Erheblich 27 bis unter 47,5
3 Schwer 47,5 bis unter 70
4 Schwerst 70 bis unter 90
5 Schwerst mit besonderen Anforderungen an die Pflege 90 bis 100

Durchgeführt wird dieses Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse, kurz: MDK (bei gesetzlich versicherten Personen), bei privat Versicherten von der MEDICPROOF GmbH.

Der Bescheid

Binnen zwei Wochen nach erfolgreich absolviertem Termin bekommen Sie den Bescheid über das Ergebnis des Gutachtens. Bei einem negativen Ergebnis (z. B. Antrag abgelehnt oder eine zu niedrige Einstufung) können Sie binnen vier Wochen Einspruch erheben.

Pflegebedürftigkeit = Behinderung?

Wichtig: Bitte verwechseln Sie eine Pflegebedürftigkeit nicht mit einer anerkannten Behinderung. Diese lässt sich nur durch einen Amtsarzt feststellen, welcher vom Versorgungsamt beauftragt wird. Dabei orientiert sich das Gutachten an der GdS-Tabelle (GdS = Grad der Schädigung). Wird beim GdB (Grad der Behinderung) ein Wert von mindestens 50 erreicht, gilt man offiziell als schwerbehindert und ist damit zum Erhalt von (finanziellen) Nachteilsausgleichen berechtigt.

Auf einen Blick:

  • Der Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt festgelegt.
  • Die Pflegebedürftigkeit wird auf Basis eines von der Pflegekasse in Auftrag gegebenen Gutachtens festgelegt.
  • Ein Pflegegrad berechtigt nicht zwangsläufig zum Erhalt von Nachteilsausgleichen für Behinderte.
  • Ebenso berechtigt auch eine anerkannte Behinderung nicht zum Erhalt von Pflegeleistungen.

Pflegekassenleistungen bei MS: Lohnt sich das?

Bereits ab Pflegestufe 1 erhalten Sie nicht unerhebliche Leistungen, so z. B. monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel und 25,50 € für einen Hausnotruf. Außerdem können Sie sich bei der Wohnraumanpassung mit bis zu 4.000 € (einmalig!) bezuschussen lassen.

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (pro Monat) 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege (pro Monat) 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege (pro Jahr) 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege (pro Jahr) 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu     40 € bis zu  40 € bis zu  40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Hausnotruf (pro Monat) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung (einmalig) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

Symptome

Ursachen

Diagnose

Behandlung

Verlauf

Alltag

FAQ

Viele Menschen mit der Diagnose MS, aber auch interessierte Angehörige, plagen die gleichen Fragen. Die Antworten in unserem FAQ Bereich - kurz und knapp.

Berichte von Betroffenen

Du bist nicht alleine. Erfahren Sie, wie andere Menschen mit der Diagnose MS umgehen und welchen Verlauf die Erkrankung bei ihnen bisher genommen hat.

"Ich habe meine MS-Diagnose nach dem zweiten Schub erhalten. Da war ich 28 Jahre alt und noch mitten im Studium. Ich lebe bisher gut mit der Erkrankung und habe die Aktivität im Griff. Die Vorstellung, doch irgendwann auf den Rollstuhl angewiesen zu sein, macht mir Sorge, da ich noch viele Pläne für meine Zukunft habe. Doch selbst wenn es so käme, würde ich versuchen, mich damit zu arrangieren und den Kopf nicht hängen lassen."

Kathi

"Die Diagnose war ein Schock. Drei schnell aufeinander folgende Schübe haben mir fast die Hoffnung genommen. Dank einer ganzheitlichen Therapie, bei der sich mein Neurologe neben Top-Medikamenten auch auf positive Erfahrungen durch Ernährungsumstellungen verlässt, fühle ich mich mittlerweile wieder besser und genieße jede freie Minute auf dem Motorrad - einem großen Hobby von mir.

Thomas

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